Meldung und Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild) sowie krank erlegtem Schwarzwild

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Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass weisen wir Sie auf folgendes Prozedere beim Auffinden von Fall- oder Unfallwild, und dem Erlegen von krankem Schwarzwild hin:

Aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlagen ist Schwarzwild, was als Fall- oder Unfallwild gefunden wird, sowie krank erlegtem Wild, zwingend auf ASP zu untersuchen.
Um die Beprobung so einfach wie möglich zu gestalten, reicht hier (im Gegensatz zur Beprobung von gesund erlegten Stücken) eine Tupferprobe aus,
da hierfür der Tierkörper nur minimal geöffnet werden muss. Krank erlegtes Wild wird auch über die Blutproben (Röhrchen) getestet.

Wir bitten Sie bei der Beprobung den Fundort nach Möglichkeit zu georeferenzieren und diese Geodaten im Untersuchungsantrag anzugeben.
Nach der Entnahme der Tupferprobe ist diese zusammen mit dem Untersuchungsantrag an das THI Freiburg, Am Moosweiher 2 in Freiburg zu bringen.
Bitte nur die Probe anliefern, keinesfalls den ganzen Tierkörper!! Der Tierkörper ist zur Entsorgung in die nächst gelegen Verwahrstelle zu verbringen.
Um Sie für den bis hier her entstandenen Aufwand durch die Beprobung und Entsorgung zu entschädigen, erhalten Sie nach Abschluss der Untersuchung eine Entschädigung i. H. v. 50 Euro (nur bei Georeferenzierung)

Wenn Sie nun den Fund des Fall- oder Unfallwildes mit den Geodaten noch am gleichen Tag im Wildtierportal oder dem Tierfundkataster erfassen und uns hierüber telefonisch oder per Mail
(0761/2187-3928, vetamt(at)lkbh.de) informieren, erhalten Sie für diese Erfassung und Information nach Abschluss der Untersuchung weitere 50 Euro als Aufwandsentschädigung.

Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung bitten wir Sie bei Schwarzwild bzgl. des Fall- und Unfallwildes besonders aufmerksam zu sein und die Beprobung / Entsorgung
durchzuführen. Nur auf diesem Weg kann ein möglicher Seucheneintrag schnell erkannt werden und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.
Das entsprechende Infoblatt ist hier beigefügt.



Wir danken Ihnen schon heute für Ihre Bemühungen und Ihre Unterstützung!

LRA Breisgau Hochschwarzwald