Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersenden wir Ihnen die aktuelle Übersicht der Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit den jeweiligen Untersuchungszeiten.
Aufgrund geringfügiger Veränderungen bitten wir Sie diese über Ihre Homepage und Ihren Mailverteiler bekanntzugeben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Fehrenbach
___________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie beigefügte Information bzgl. der Cäsiumuntersuchung bei erlegtem Schwarzwild über Ihren Mailverteiler weiterzugeben und auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen.
Die Hegeringleiter im Landkreis erhalten diese Mail ebenfalls.
Vielen Dank!
Markus fehrenbach
Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten hinsichtlich Corona und der anstehenden Jagdscheinverlängerungen zum 1. April 2021 möchten wir Sie darüber informieren, dass die Jagdscheinverlängerungen in diesem Jahr nur per Post erfolgen sollten.
Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der anhaltenden Gegebenheiten in diesem Jahr grundsätzlich nicht möglich bzw. zwingend zu vermeiden.
Derzeit laufen bereits die von uns durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen, welche ca. Ende Februar 2021 abgeschlossen sein dürften. Ihre postalischen Anträge auf Verlängerung können somit ab Ende Februar 2021 bearbeitet und zurück geschickt werden.
Zur Verlängerung des Jagdscheines übersenden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, den Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (für die gesamte beabsichtigte Gültigkeitsdauer des Jagdscheines) sowie Ihren bisherigen Jagdschein. Sollte dieser aus Platzgründen nicht weiter verlängert werden können, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Passbild.
Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Fehrenbach
Nachdem sich Bund und Länder am 5.1.2021 grundsätzlich darauf verständigt hatten, die derzeit geltenden Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens beizubehalten bzw. in einigen Bereichen noch zu verschärfen, hat das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung mit Wirkung zum 11.1.2021 angepasst. Sie gilt vorerst bis zum 31.1.2021.