Bei den aktuellen Geflügelpestausbrüchen handelt es sich um ein deutschlandweites Geschehen, welches sowohl Nutzgeflügel und gehaltene Vögel als auch Wildvögel betrifft. Auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt es derzeit zwei bestätigte Geflügelpestausbrüche bei einer Möwe aus Breisach und einer Möwe aus Hartheim (Stand: 02.03.2023). Zum Schutz des Nutzgeflügels und der gehaltenen Vögel hat das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für die Gemeinden im westlichen Kreisgebiet angeordnet. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 31. März verpflichtend und kann hier eingesehen werden.
Bei Totfunden von Schwänen, Enten, Gänsen, Möwen, Rabenvögeln, Greifvögeln, Hühnervögeln, Kormoranen und Reihern sind Untersuchungen und Beprobungen sowie eine Meldung an das zuständige Veterinäramt notwendig.
Daher werden die Jäger um Unterstützung gebeten für den Fall, dass sie verendete Wildvögel im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auffinden: In den Verwahrstellen des Landkreises sind Tupfer verfügbar. Wir empfehlen den verendeten Wildvogel in einem reißfesten und flüssigkeitsdichten Kunststoffsack zu der nächstgelegenen Verwahrstelle zu bringen und ihn dort mit einem Tupfer zu beproben und anschließend zu beseitigen.
Gut geeignet für die Untersuchung sind kombinierte Rachen-/Kloaken-Tupferproben. Das bedeutet, dass der gleiche Tupfer erst in den Rachen und anschließend in die Kloake eingeführt wird. Alternativ kann der Tupfer auch nur in den Rachen oder die Kloake eingeführt werden. Nach der Probennahme kann der Kadaver in der Verwahrstelle entsorgt werden. Bei der Entsorgung des Kadavers in der Verwahrstelle, muss darauf geachtete werden, dass der Kadaver ohne den Kunststoffsack in die Tonne gelangt und der Kunststoffsack anschließend über den Restmüll entsorgt wird.
Alternativ kann auch der gesamte Tierkörper am Tierhygienischen Institut abgegeben werden. Wichtig in beiden Fällen ist, dass Sie den Fundort des verendeten Wildvogels, bestenfalls unter Angabe der genauen Geokoordinaten, mit Hilfe von Google Maps oder dem Tierfundkataster, in dem Untersuchungsantrag angeben. Ohne die Angabe des Fundortes, wird die Tupferprobe/der Tierkörper nicht untersucht. Die Tupferprobe oder der gesamte Tierkörper müssen mit dem beigefügten und vollständig ausgefüllten Untersuchungsantrag beim Tierhygienischem Institut Freiburg, am Moosweiher 2 in 79108 Freiburg, abgegeben werden.
Dort gibt es eine professionelle Kühlschließfachanlage mit acht einzeln verschließbaren Fächern. Durch dieses System besteht die Möglichkeit sowohl Proben als auch Tierkörper bis etwa zur Größe eines kleinen Lammes oder Ferkels (bis ca. 15 kg) rund um die Uhr, auch am Wochenende, abzugeben.
Die Kühlschließfachanlage befindet sich unten an der Stirnseite der Rampe direkt neben der Probenannahme. Die Anleitung zum Öffnen der Schließfächer ist direkt an der Anlage angebracht.
Nutzer sollen darauf achten, dass die Proben bzw. Tierkörper auslaufsicher verpackt sind und der Untersuchungsantrag zu der Probe in das Fach abgelegt wird. Die Bergung verendeter Wildvögel kann mit Schutz- oder Arbeitskleidung erfolgen. Es sind reißfeste Einmalhandschuhe und eine FFP2 zu tragen. Anschließend ist die Schutzkleidung zu entsorgen und die Hände sind gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Die Arbeitskleidung ist zu waschen.
Schutzkleidung mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum kann nach Anmeldung im Landratsamt, in der Sautierstraße 30 in 79104 Freiburg, abgeholt werden.
Personen, die selbst Geflügel halten, sollten von der Bergung absehen und direkt das Veterinäramt oder die Gemeinde über den Fund unter Angabe des Fundortes informieren.
Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist erreichbar unter 0761/2187-3928 oder per Email unter vetamt(at)lkbh.de.
Unabhängig von dem derzeitigen Geflügelpest-Geschehen ist das Veterinäramt im Rahmen des jährlichen Geflügelpest-Monitoring auf die Unterstützung der Jäger angewiesen. Deshalb bitten das Veterinäramt, Tupferproben von erlegtem Federwild in deren Jagdzeit zu nehmen und äquivalent dem vorangegangenen beschriebenen Vorgehen diese Tupferproben begleitet von einem vollständig ausgefüllten Untersuchungsantrag beim Tierhygienischen Institut abzugeben. Probesets können auf Anfrage über die untere Jagdbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bezogen werden.

