Die JV Markgräflerland richtet am 19.9.2026 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Bremgarten nach der BrbPO des LJV-Baden - Württemberg vom 1.4.2024 aus.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Am 19.09.2026 Prüfung 1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
Prüfung 2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am Prüfungstag 19.09.2026 erfolgreich abgelegt haben.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft (Übernachtfährte).
Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf 4 begrenzt, Mitglieder der JV Markgräflerland haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.
Nenngeld von 70,00 € für die Prüfung 1 (Nachsuche im Schalenwildrevier) zusätzlich 20,00 € für die Zusatzprüfung 2 (Brauchbar in Feld und Wald).
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Überweisungen des Nenngeldes auf das Konto der Jägervereinigung Markgräflerland IBAN DE89 6805 2328 0009 0696 91.
Nennungen an die Jägervereinigung Markgräflerland e.V. , c/o Manuela Pfefferle, Breitmatte 50, 79244 Münstertal, per mail an info(at)j-markgraeflerland.de,
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel und des Nachweises der Nenngeldzahlung.
Das Formblatt kann von der Homepage der Jägervereinigung oder LJV heruntergeladen werden.
Meldeschluss ist der 06.09.2026
P.Schell, Prüfungsleiter

