An die Kreisjägervereinigungen und Hegeringe
im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
an alle Revieradministratoren des Wildtierportals
Ausländische Jagdgäste / deutscher Jagdschein
Auch aufgrund der kommenden Drückjagdsaison weisen wie Sie darauf hin, dass für die Jagdausübung in Deutschland jede Person im Besitz
eines gültigen deutschen Jagdscheines sein muss. Ein gültiger ausländischer Jagdschein (z. B. Schweiz oder Österreich) berechtigt nicht zur
Jagdausübung in Deutschland. Unabhängig von der unzulässigen Jagdausübung dürfte auch der Versicherungsschutz in Frage zu stellen sein.
Für Jagdgäste besteht die Möglichkeit aufgrund des Jagdscheines des Herkunftslandes in Deutschland einen Tagesjagdschein (gültig an 14
aufeinanderfolgenden Tagen) zu lösen.
Für weitere Informationen zur Beantragung eines solchen Tagesjagdscheines stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Fehrenbach
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich 390 - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Sautierstraße 30, 79104 Freiburg i. Br.
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