Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen-Vergrämungsabschuss

Zusätzlich zu Rabenkrähen wurde nun eine Sonderregelung zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen-Vergrämungsabschuss erlassen

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Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Jagdausübungsberechtigten und Personen mit Jagderlaubnis erlaubt, Saatkrähen durch Vergrämungsabschuss zu töten, um landwirtschaftliche Schäden zu verhindern. Bereits wenige Tage vorher wurde dies auch eine solche Ausnahmeregelung auch für Rabenkrähen erlassen.

Geltungsbereich und -zeitraum

Der Vergrämungsabschuss ist in landwirtschaftlichen Gebieten mehrerer Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald erlaubt, jedoch sind Naturschutzgebiete und Naturdenkmale ausgenommen. Die Verfügung gilt vom 1. April bis zum 30. September 2025.

Auggen, Badenweiler, Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Breisach, Buggingen, Ehrenkirchen, Eichstetten, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, March, Merdingen, Müllheim, Neuenburg, Schallstadt, Sulzburg und Umkirch (vgl. Anlage Kartenauszug auf der letzten Seite der öffentlichen Bekanntmachung).

Voraussetzungen und Auflagen

Der Abschuss darf nur erfolgen, wenn Saatkrähen in größeren Schwärmen auf landwirtschaftlichen Flächen Schäden anrichten, insbesondere bei der Aussaat, in der Wachstumsphase oder bei der Fruchternte. Es dürfen maximal fünf Tiere pro Ereignis getötet werden, und brütende Elterntiere sind zu schonen. Die Maßnahme dient nicht der Bestandsreduzierung, sondern ausschließlich der Vergrämung.

Meldepflicht und Vollzug

Jeder Abschuss ist unverzüglich dem Landratsamt zu melden, inklusive detaillierter Angaben zur betroffenen Fläche und zur verantwortlichen Person.

Diese Regelung wurde zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen vor Schäden durch Saatkrähen erlassen und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Weitere Informationen und Einsichtsmöglichkeiten bietet das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.

Bitte lesen Sie die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums für alle Details!

Downloads für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: