An die
Jägervereinigung und die Hegeringe
im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie beigefügte Information über Ihren Mailverteiler und Ihre Homepage zeitnah weiterzugeben:
Wir haben die Meldung über die aktuelle Sichtung eine Rothirsches im Mosswald erhalten.
Aufgrund dieser Mitteilung weisen wir Sie darauf hin, dass der Rothirsch außerhalb des Rotwildgebietes nicht erlegt werden darf!
Dieser ist grundsätzlich und ganzjährig von der Jagd zu schonen.
Dies soll die Vernetzung der Rotwildgebiete unterstützen was durch den LJV durch das Projekt "Wanderhirsch" unterstützt wird.
Auch unabhängig vom aktuellen Fall im Mooswald bitten wir Sie um unbedingte Beachtung dieses Abschussverbotes.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Fehrenbach
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich 390 - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Sautierstraße 30, 79104 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 2187 3817 Fax: +49 761 2187 77 3899
mailto:Markus.Fehrenbach(at)lkbh.de