Die JV Markgräflerland richtet am 24.08. und 20.9.2024 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden - Württemberg vom 1.4.2017 aus.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden–Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Am 24.08.2024 Prüfung 1 und Ergänzungsprüfung 2 (Brauchbarkeit Feld und Wald)
PRÜFUNG 1:
zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im
Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
PRÜFUNG 2:
Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß
§ 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am
Prüfungstag 23.09.2023 erfolgreich abgelegt haben.
Am 20.9.2024 Ergänzungsprüfung 3 (Brauchbarkeit Wasser)
PRÜFUNG 3:
Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Brauchbarkeit am Wasser gemäß § 3.4 der BrPO für
Hunde, die die Prüfung 1 bereits erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfung wird durchgeführt vom
DJT Club e.V. Arbeitsgruppe Breisgau am 20.9.24 in Bremgarten.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft (Übernachtfährte).
Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
Für die Prüfung 3 wird die lebende Ente vom Veranstalter gestellt, die frisch tote Ente ist selbst mitzubringen. Die Vorlage eines Aubildungs- und Prüfungsbuches ist erforderlich.
Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf 8 begrenzt, Mitglieder der JVen Markgräflerland und Freiburg haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.
Nenngelds von | 70,00 € für die Prüfung 1 (Nachsuche im Schalenwildrevier) |
zusätzlich | 20,00 € für die Zusatzprüfung 2 (Brauchbar in Feld und Wald) |
zusätzlich | 70,00 € für die Ergänzungsprüfung 3 (Brauchbarkeit Wasser) |
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Überweisung an den Prüfungsleiter:
P.Schell
IBAN: DE18680615050000520535
BIC: GENODE61IHR
VoBa Breisgau - Markgräflerland
Nennungen an Philipp Schell, Karrweg 1, 79289 Horben, per E-Mail an phschell(at)t-online.de
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel und des Nachweises der Nenngeldzahlung, das Formblatt kann von der hier heruntergeladen oder angefordert werden bei Philipp Schell, Karrweg 1, 79289 Horben (E-Mail phschell(at)t-online.de)
Meldeschluss ist der 15.08.2024; P.Schell, Prüfungsleiter