Ausschreibung Brauchbarkeitsprüfung 2025

Die JV Markgräflerland richtet am 13.09.2025 eine Brauchbarkeitsprüfung in den Revieren um Bremgarten nach der BrbPO des LJV aus.

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Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden-Württemberg (LJV) oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.

Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:

Am 13.09.2025 Prüfung 1 und Ergänzungsprüfung 2 (Brauchbarkeit Feld und Wald)

  • Prüfung 1: Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
  • Prüfung 2: Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am Prüfungstag 23.09.2023 erfolgreich abgelegt haben.

Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft (Übernachtfährte). Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.

Die Zahl der Hunde wird für beide Prüfungen auf 8 begrenzt. Mitglieder der Jägervereinigungen Freiburg und Markgräflerland haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.

Nenngeld & Zahlungsbedingungen

  • Prüfung 1 (Nachsuche im Schalenwildrevier): 70,00 EUR
  • Prüfung 2 (Brauchbar in Feld und Wald): 20,00 EUR

Überweisung auf das Konto der Jägervereinigung Markgräflerland e.V.

  • Bank: Sparkasse Staufen-Breisach
  • IBAN: DE89 6805 2328 0009 0696 91
  • BIC: SOLADES1STF

Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Nichtmitglieder einer Unterorganisation des LJV zahlen doppeltes Nenngeld.

Anmeldung & Meldeschluss

Benötigt wird:

  1. Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV (→ PDF herunterladen)
  2. Kopie der Ahnentafel
  3. Nachweis der Nenngeldzahlung

Diese Dokumente per Post oder E-Mail an eine der folgenden Adressen schicken:

Postanschrift:E-Mail:
Jägervereinigung Markgräflerland e.V.
Breitmatte 50
79244 Münstertal
info(at)j-markgraeflerland.de

Meldeschluss ist der 05.09.2025.

P. Schell
Prüfungsleiter