Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass der drohenden ASP weisen wir Sie bzgl. der Beseitigung / Entsorgung von Aufbruch, Schwarte, Knochen und sonstigen Teilen von Schwarzwild auf folgendes hin:
Auch insbesondere zur Tierseuchenprävention müssen Aufbruch, Schwarte, Knochen und sonstige Teile von gesund erlegtem Schwarzwild ausschließlich in den Verwahrstellen des Landkreises sicher entsorgt werden.
Die Entsorgung von Schwarzwild (in jeglicher Form) im eigenen Revier oder das Ausbringen am Luderplatz ist nach § 6 DVO JWMG strengstens verboten.
Das Ausbringen von Schwarzwildaufbrüchen und anderen Teilen von Schwarzwild stellt, ähnlich wie das unachtsame Wegwerfen von Lebensmitteln ("Wurstbrötchen"),
eine erhebliche Gefahr zur Verbreitung der ASP dar und ist daher unbedingt zu unterlassen.
Ein Verstoß gegen das Verbot des § 6 DVO JWMG stellt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Aufgrund eines festgestellten und nachgewiesenen Verstoßes könnte im Weiteren auch die jagdrechtliche (und waffenrechtliche) Zuverlässigkeit der Person/Waffenbesitzer in Frage gestellt werden.
Sollten wir auf Verstöße hingewiesen werden oder diese bei eigenen Kontrollen feststellen, werden diese durch die untere Jagdbehörde entsprechend geahndet.
Aufgrund der Ausbruchsfälle in Hessen, Rheinland-Pfalz und nun auch Baden-Württemberg sollte insbesondere der Jägerschaft bewusst sein, welche erhebliche Gefahr zur Ausbreitung
der ASP durch ein solch unachtsames Fehlverhalten ausgeht und ggf. ausgelöst wird!
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stehen der Jägerschaft flächendeckend 7 Verwahrstellen zur Verfügung, in denen 24 Stunden / 7 Tage in der Woche, kostenfrei jegliche Wildabfälle (nicht nur von Schwarzwild)
entsorgt werden können. Für jeden Jagdpächter besteht die Möglichkeit, die von ihm benötigte Anzahl von Transpondern, im LRA Breisgau-Hochschwarzwald zu bestellen.
Wir bitten Sie dringend diese Möglichkeit der legalen und sauberen Entsorgung zu nutzen und so eine vorbeugende Seuchenprävention stets sicher zu stellen! Vielen Dank
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald