Brauchbarkeitsprüfung 2022

JV Freiburg richtet am 24.09.2022 eine Brauchbarkeitsprüfung aus – Anmeldung bis 12.08.2022

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Die JV Freiburg richtet am Samstag, 24.September 2022 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden - Württemberg vom 1.4.2017 aus. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona – Richtlinien.

Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.

Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:

Prüfung 1

zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.

 

Prüfung 2 (Ergänzungsprüfung Brauchbarkeit Feld und Wald)

Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am Prüfungstag 24.09.2022 erfolgreich abgelegt haben.

 

Informationen

Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft.

Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.

Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf zwölf begrenzt, Mitglieder der Jägervereinigungen Freiburg und Markgräflerland haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.

 

Anmeldung (Nennung)

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen beim Prüfungsleiter einzureichen:

  • Formblatt Nr. 21 des LJV (siehe Anlage unten)
  • Kopie der Ahnentafel
  • Nachweis der Nenngeldzahlung

Hinweis: Es sind bereits alles Plätze belegt. Weitere Nennungen auf Warteliste sind möglich.

Kosten (Nenngeld)

  • 70,00 € für die Prüfung 1 (Nachsuche im Schalenwildrevier)
  • zusätzlich 20,00 € für die Zusatzprüfung 2 (Brauchbar in Feld und Wald)

Überweisung an den Philipp Schell

IBAN: DE18680615050000520535

BIC: GENODE61IHR

Volksbank Breisgau-Markgräflerland).

Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.

 

Anmeldeschluss

Meldeschluss ist der 12.08.2022.

 

Weitere Informationen und Kontakt beim Prüfungsleiter:

Philipp Schell

Karrweg 1

79289 Horben

phschell(at)t-online.de