Die JV Freiburg richtet am Samstag, 24.September 2022 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden - Württemberg vom 1.4.2017 aus. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona – Richtlinien.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Prüfung 1
zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
Prüfung 2 (Ergänzungsprüfung Brauchbarkeit Feld und Wald)
Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am Prüfungstag 24.09.2022 erfolgreich abgelegt haben.
Informationen
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft.
Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf zwölf begrenzt, Mitglieder der Jägervereinigungen Freiburg und Markgräflerland haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.
Anmeldung (Nennung)
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen beim Prüfungsleiter einzureichen:
- Formblatt Nr. 21 des LJV (siehe Anlage unten)
- Kopie der Ahnentafel
- Nachweis der Nenngeldzahlung
Hinweis: Es sind bereits alles Plätze belegt. Weitere Nennungen auf Warteliste sind möglich.
Kosten (Nenngeld)
- 70,00 € für die Prüfung 1 (Nachsuche im Schalenwildrevier)
- zusätzlich 20,00 € für die Zusatzprüfung 2 (Brauchbar in Feld und Wald)
Überweisung an den Philipp Schell
IBAN: DE18680615050000520535
BIC: GENODE61IHR
Volksbank Breisgau-Markgräflerland).
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Anmeldeschluss
Meldeschluss ist der 12.08.2022.
Weitere Informationen und Kontakt beim Prüfungsleiter:
Philipp Schell
Karrweg 1
79289 Horben